Seit den Durchsuchungen am 9.Mai ist viel geschrieben worden. Einen Teil bilden Presseerklärungen (PEs). Wir bemühen uns hier möglichst alle PEs aus Hamburg zum "§129a1"-Verfahren zu sammeln.
Großer Lauschangriff gegen linke Oppositionelle!
BGH kündigt an, dass der Tatbestand des § 129 a StGB nicht erfüllt ist!
Am 20. Oktober 2007 wurden einige Personen von der Bundesanwaltschaft (BAW) schriftlich darüber informiert, dass sie in einer Privatwohnung abgehört wurden. Die Abhörmaßnahme richtete sich gegen einen Beschuldigten in dem durch die großangelegten Durchsuchungen im Vorfeld des G 8-Gipfels bekannt gewordenen § 129a-Verfahren.
Im Rahmen der derzeitigen Ermittlungen zum §129a-Verfahren gegen eine „militante Kampagne gegen den G8” wurden wir von unseren Anwält_innen darüber in Kenntnis gesetzt, dass mutmaßlich auch die Rote Flora von einem Großen Lauschangriff betroffen ist.
...Wir sehen darin den Versuch der Staatsmacht, die auf breiter Basis organisierte Kampagne gegen die menschenverachtende Politik der G8 u.a. in der Energie-, Gentechnik- und Migrationspolitik zu kriminalisieren und zu diffamieren....
...Diese dreisten Übergriffe werden die weitere Mobilisierung nicht aufhalten können. Wir rufen alle dazu auf, sich aktiv zu beteiligen und den Protest auf die Straße zu tragen....