einstellung.so36.net dokumentieren den Beschluss des BGH und die Presseerklärung.
und bei indymedia wird sich um Analysen bemüht:
Nun wurde der Vorwurf des §129a gegen die "Militante Gruppe" fallengelassen und die U-Haft von drei Beschuldigten außer Vollzug gesetzt. Hintergrund war die Frage, ob kleinere Sachbeschädigungen überhaupt ausreichen, um den Straftatbestand des §129a zu erfüllen. Diese Entscheidung wird weitreichende Bedeutung auch für andere Verfahren haben. Unmittelbar vor der bundesweiten Solidaritätsdemo für die Betroffenen der Ermittlungsverfahren nach §129a stellt sich nun die Frage, was bedeutet eine solche Entscheidung? Haben wir wirklich etwas gewonnen? Wo scheinen weitere Perspektiven autonomer und linksradikaler Politik, wie kann Antirepression aussehen und wo stehen wir gerade eigentlich als Bewegung nach dem ganzen Rummel um G8 und ASEM?