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BGH sagt: Übergriffe nicht "rechtens"

Der BGH beschloss am 20.12.07 und veröffentlichte am 4.1.08 in etwa folgendes:

Der BGH hat das "a" gestrichen, festgestellt dass Generalbundesanwältin Harms nicht zuständig ist, dass alle Übergriffe der Polizei illegal erfolgten und hegt Zweifel, ob es sich hier überhaupt um eine Vereinigung handeln könnte. Darüber hatte er aber nicht zu entscheiden darum geht das ganze nun wohl nach Hamburg und wird dort ... eingestellt.

Wir fordern:

Weg mit den §§ 129, 129 a und b!
Einstellung aller Verfahren nach §§ 129, 129 a oder b!
und die Abschaffung aller Geheimdienste und des Verfassungsschutzes!

hierzu direkt:

* BGH-Presseerklärung
* BGH-Beschluss als .pdf
* Pressekonferenz der Anwält_innen der Betroffenen bei freie-radios.net

und bald noch wahrscheinlich noch mehr Texte dazu...

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