Dies ist eine Internet-Seite zu den Hamburger 129a-Verfahren vom 9. Mai 2007 (129a1).
Wir bemühen uns, möglichst viele Print und Online Quellen zusammenzustellen um euch über das Verfahren auf dem Laufenden zu halten.
Derzeit gibt es verschiedene Verfahren nach dem Gesinnungs- und Schnüffelparagraphen 129a, die alle gleichermassen eingestellt gehören! Zum Stand der anderen Verfahren gibt es umfangreiches Material im Netz, bitte entnehmt die entsprechenden Links unserer Linkliste.
Am 19. Mai 2007 fand in Karlsruhe eine Anti-Repressions-Demonstration wegen des 129a1 - Verfahrens (Durchsuchungen am 9.Mai) statt. Die Staatsanwaltschaft verschickte nun einen Strafbefehl ueber 4800 Euro. Dem Anmelder wird vorgeworfen, dass einzelne Teilnehmer_innen die Demoauflagen nicht beachtet haetten.
Die Kampagne 19. Mai wird den Widerstand gegen diese Praxis buendeln und der Staatsanwaltschaft entgegentreten.
unterstuetzt die Kampagne 19.Mai!
"Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen politische Aktivisten aus Norddeutschland und Berlin wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB eingestellt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und Brandstiftung wurden an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben." liest sich auf http://soligruppe.blogsport.de und wir werten das als "Schritt in die richtige Rchtung".
Wir fordern die Einstellung aller Verfahren gegen linke Aktivist_innen, ob in Karlsruhe, Berlin, Hamburg, Flensburg oder sonstwo!
und verweisen auf die PEs:
* PE der Soligruppe Berlin
* PE von einem Anwalt eines Betroffenen
ein Artikel aus der Dezember-ak zeigt die enge Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und BKA im 129a-Verfahren 9. Mai auf.
Der BGH hat das "a" gestrichen, festgestellt dass Generalbundesanwältin Harms nicht zuständig ist, dass alle Übergriffe der Polizei illegal erfolgten und hegt Zweifel, ob es sich hier überhaupt um eine Vereinigung handeln könnte. Darüber hatte er aber nicht zu entscheiden darum geht das ganze nun wohl nach Hamburg und wird dort ... eingestellt.
Wir fordern:
Weg mit den §§ 129, 129 a und b!
Einstellung aller Verfahren nach §§ 129, 129 a oder b!
und die Abschaffung aller Geheimdienste und des Verfassungsschutzes!
hierzu direkt MAUS e.V. zu der BGH-Entscheidung
hierzu direkt (extern):
* Pressekonferenz der Anwält_innen der Betroffenen bei freie-radios.net
* Stellungnahme des Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
* BGH-Presseerklärung
* BGH-Beschluss als .pdf
und wir sammeln weiter...
Wir wollen hier nicht weiter auf die Demo eingehen und verweisen auf http://de.indymedia.org dokumentieren in diesem Zusammenhang aber die gehaltene Rede der Soligruppe S.Y.L.T. zu dem 129a-Verfahren "9.Mai".
einstellung.so36.net dokumentieren den Beschluss des BGH und die Presseerklärung.
und bei indymedia wird sich um Analysen bemüht:
Nun wurde der Vorwurf des §129a gegen die "Militante Gruppe" fallengelassen und die U-Haft von drei Beschuldigten außer Vollzug gesetzt. Hintergrund war die Frage, ob kleinere Sachbeschädigungen überhaupt ausreichen, um den Straftatbestand des §129a zu erfüllen. Diese Entscheidung wird weitreichende Bedeutung auch für andere Verfahren haben. Unmittelbar vor der bundesweiten Solidaritätsdemo für die Betroffenen der Ermittlungsverfahren nach §129a stellt sich nun die Frage, was bedeutet eine solche Entscheidung? Haben wir wirklich etwas gewonnen? Wo scheinen weitere Perspektiven autonomer und linksradikaler Politik, wie kann Antirepression aussehen und wo stehen wir gerade eigentlich als Bewegung nach dem ganzen Rummel um G8 und ASEM?
WOW! wir staunen nicht schlecht. Da haben doch tatsächlich Leute den ganzen Aktenberg durchgearbeitet und das auch noch ins Netz gestellt. Auf http://autox.nadir.org gibt es neben einem 65-Seitigen (!) PDF, dass die Aktenlage beschreibt (inklusive durchgeführter Übergriffe seitens der Polizei) noch diverse andere Texte und Stellungnahmen. Die Seite ist in jedem Fall mehrere Besuche wert.
Unsere Solidarität gegen ihre Repression - Gegen den Kapitalistischen Normalzustand
so die Demovorbereitung
Der Widerstand gegen staatliche Repression und Obrigkeitsdenken ist weltweit der Ausgangspunkt und Beginn von emanzipatorischer Veränderung überhaupt. Und wir haben eine Menge zu verändern. Zuallererst die Regeln des Spiels!
so aus dem Aufruf zu "Out of Control" am selben Tag.
Seit Anfang Oktober haben mindestens 6 Hamburger_innen eine Zeugenvorladung vom Bundeskriminalamt (BKA) im Zusammenhang mit den 129a- Verfahren erhalten.
Alle 6 Zeug_innen haben die Aufforderung des BKA ignoriert.
Nun bleibt abzuwarten, ob Vorladungen zur Bundesanwaltschaft (BAW) folgen.
Doch auch dann wird es seitens der Betroffenen keine Bereitschaft geben, sich zu Handlanger_innen und Instrumenten der Staatsanwaltschaft zu machen!
gegen einen Hamburger Aktivisten.
Am 20. Oktober 2007 wurden einige Personen von der Bundesanwaltschaft (BAW) schriftlich darüber informiert, dass sie in einer Privatwohnung abgehört wurden. Die Abhörmaßnahme richtete sich gegen einen Beschuldigten in dem durch die großangelegten Durchsuchungen im Vorfeld des G 8-Gipfels bekannt gewordenen § 129a-Verfahren. Konkret geht aus dem Schreiben der BAW hervor, dass „im Zeitraum vom 09.05.2007 bis 08.06.2007 aktivierbare abhörgeeignete technische Mittel in dieser Wohnung installiert“ und „das nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet“ wurde....